DJK München-Haidhausen e.V. ❘ Preysingstraße 99 ❘ 81667 München
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DJK München-

Haidhausen e.V.

Freizeit-, Behinderten- und Inklusionssport
DJK München-

Haidhausen e.V.

Gemeinschaftliche Sportmöglichkeiten für
Freizeit-, Behinderten- und Inklusionssport

Taekwondo
Life Kinetik
Fitness-Gymnastik
Volleyball
Fussball
Wanderungen
Kegeln
Schwimmen
Sportschwimmen
Sportspiele
Kinderturnen
Eltern-Kind-Sportkurse
Ballschule

Beitritt und Beiträge - DJK München-Haidhausen

Aufnahmebedingungen

Beitritt
Neue Mitglieder werden entsprechend der Beitrittserklärung und nach Zustimmung des Vorstands aufgenommen. Diese Beitrittserklärung gilt vom Eintrittsdatum an auf unbestimmte Dauer.
Kündigung
Eine eventuelle Kündigung der Mitgliedschaft ist nur jeweils zum Jahresende möglich. Die Kündigung erfolgt schriftlich und muss spätestens bis zum 15. November des jeweiligen Jahres beim Verein eingegangen sein.
Weiteres
Jede Änderung der Wohnungsadresse, Telefonnummer, Bankverbindung usw. muss dem Verein mitgeteilt werden.
Beitrittserklärung
Download Beitrittserklärung - Stand 01.01.2024 (132 KB)
Sie können die Beitrittserklärung auch ausdrucken und uns an folgende Anschrift zukommen lassen:
DJK München-Haidhausen e.V. c/o Geschäftsstelle des DJK Diözesanverbands
Preysingstraße 99
81667 München
Telefon: +49 89 80926257
Sollten Sie noch Fragen haben, werden wir ihnen diese gerne per E-Mail beantworten.


Jahresbeiträge

Grundbeiträge
Gültig ab 01.01.2024
Kinder bis 14 Jahre
60 Euro/Jahr
Jugendliche von 14 bis 18 Jahre
80 Euro/Jahr
Erwachsene
110 Euro/Jahr
Zusatzbeiträge
Gültig ab 01.01.2017
Taekwondo:
40 Euro/Jahr
Breitensport:
30 Euro/Jahr
EMOKI-Inklusionssport:
70 Euro/Jahr

Beitragsordnung

Download Beitragsordnung - Stand 01.01.2024 (82 KB)
In der Beitragsordnung finden Sie Informationen über mögliche Ermäßigungen, die Voraussetungen dafür und die Beantragung von Beitragsermäßigungen. Sie können gerne an einer Probestunde teilnehmen. Die Jahresbeiträge sind zu Beginn des Jahres fällig. Information zur Sepa-Umstellung: Ab dem 01.02.2014 können Zahlungen (Überweisungen und Lastschriften) nur noch mit den europäischen Zahlungsinstrumenten und deren Regelungen durchgeführt werden. Bisher wurden die anstehenden Zahlungen von uns mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen. Anstelle dieses Verfahrens werden wir ab dem 27.01.2014 fällige Zahlungen durch das SEPA-Basislastschriftverfahren einziehen. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Dieses Lastschriftmandat wird durch § DJK Gläubiger-Identifikationsnummer DE81ZZZ00000444517 und
§ die Mandatsreferenz (Ihre Mitgliedsnummer) gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Wir nehmen diese Umstellung vor, so dass ein weiteres Eingreifen Ihrerseits nicht erforderlich ist. Bei Änderungen in Ihrer Bankverbindung bitte wir Sie jedoch um eine entsprechende Information. Die Mitgliedsbeiträge werden am 1.3. eingezogen.

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