DJK heißt Deutsche Jugendkraft. Dieser altmodisch klingende Name erinnert an wenig
ruhmreiche Zeiten und wird immer wieder heiß diskutiert. Verständlicher wird das
Festhalten an dem Traditionsbegriff, wenn man den historischen Hintergrund kennt:
Bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bildeten sich in vielen
katholischen Gesellenvereinen Wander-, Turn- und Schützengruppen, die sich allmählich
organisierten und im Jahr 1920 in Würzburg den "Reichsverband" der DJK gründeten.
In München wurde der DJK-Gau (in etwa das Gebiet unserer Erzdiözese) am 20.11.1920
gegründet. Im Dantestadion fanden große Sportfeste mit 1000 Aktiven und 20.000 Zuschauern
statt! 1934 wurde in ganz Deutschland den konfessionellen Verbänden jede sportliche Tätigkeit
verboten, der damalige Reichsführer der DJK, Adalbert Probst, wurde ermordet. 1935 wird
die DJK aufgelöst und ihr Vermögen von der Naziregierung beschlagnahmt.
Diese schwer durchgetragene Vergangenheit der DJK erklärt auch den deutlichen Anspruch in
unserer Satzung für eine demokratische, freiheitliche und ökumenische Orientierung, die auch
die Freiheit Andersdenkender in religiösen Anschauungen ausdrücklich feststellt.
"DJK" lässt sich heute besser mit den Schlagworten "dynamisch – jugendlich – kraftvoll"
umschreiben, die in jedes Alter und in jede persönliche und sportliche Leistungsfähigkeit
übersetzt werden können.